Konditionen und Tarife Deutschland
Dienstleistungsansätze
- Consulting EUR 170.00/h
- Projektleitung EUR 170.00/h
- Entwicklung EUR 160.00/h
- Applikation EUR 160.00/h
Zuschläge:
- Wochentage ab 18.00 Uhr +25 %
- Samstag, Sonntag und nationale Feiertage +50 %
HelpLine & Ticketsystem
Gerne unterstützen Sie unsere Spezialisten an der HelpLine oder beantworten Ihre E-Mail-Anfrage über das a&f-Ticketsystem.
- Die Nutzung unserer HelpLine wird zu den entsprechenden Ansätzen fakturiert
Notfall- & Bereitschaftsdienst 7/24
a&f leistet für den Kunden einen Notfallservice rund um die Uhr. Diese Dienstleistung wird im Abonnementsverfahren angeboten und individuell auf Ihre speziellen Bedürfnisse angepasst. Unsere Spezialisten beraten Sie umfassend und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
Dringlichkeit der Störung
Wünscht der Kunde eine Intervention innerhalb von 3 Stunden ab Störungsmeldung, wird dies zu einem pauschalen Betrag von EUR 200.00 für die erste Stunde fakturiert (nicht effektiver Aufwand, Reise- und Fahrzeiten werden auch berechnet). Zudem wird eine einmalige Notfall-Einsatzpauschale von EUR 400.00 fakturiert. Ab der zweiten Stunde wird nach effektivem Aufwand zu CHF 200.00/h verrechnet.
Wichtig: Garantierte Reaktions- & Interventionszeiten können nur bei einem Notfall- & Bereitschaftsdienst-Vertrag gewährleistet werden.
Reisekosten
Im Rahmen von beim Kunden vor Ort zu erbringenden Dienstleistungen werden die Reisekosten wie folgt abgerechnet:
- Reisezeit mit 50% des vereinbarten Stundensatzes
- Hotelkosten (**** Kategorie) nach effektivem Aufwand
- Reisekosten (Bahn/Flug/Taxi) nach effektivem Aufwand
- PKW-Fahrten mit EUR 0.40 pro km
- übrige Tagespauschale von EUR 50
Preise/Mehrwertsteuer
Die in unseren Angeboten detailliert aufgeführten Einzelpreise pro Artikel verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (abzüglich allfälliger Rabatte). Die MWST wird zu den jeweils aktuellen Ansätzen auf den Netto-Gesamtpreis berechnet.
a&f ist berechtigt, die vereinbarten Preise für wiederkehrende Leistungen zu Beginn eines Kalenderjahres anzupassen. Dabei wird a&f im Regelfall zum 1. Januar eines jeden Jahres die Preise an die Entwicklung des deutschen Verbraucherpreisindex‘ (VPI) zum 31. Oktober des Vorjahres anpassen. Eine darüber hinaus gehende Erhöhung von Preisen nimmt a&f vor, wenn Softwarekosten (einschließlich Kosten für SaaS und Softwarewartung), Hardwarekosten (einschließlich Kosten für Rechenzentren), Energie-, Personal-, oder Dienstleistungskosten, die a&f für Leistungserbringung benötigt, sich stärker erhöhen.